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Die Grundlage für die systematische Erfassung von Funden aus der bayerischen Vor- und Frühgeschichte (so eben auch aus der Römerzeit von 15 v.Chr. bis 488 n.Chr.) ist ein Erlass von König Maximilian II. im Jahre 1808:
"Unterthanen des Landes ...,die alten Münzen, Waffen, Geräthe, Geschirre ect., welche sie in Äckern, Wäldern oder bei Veränderung alter Gebäude finden, dem nächst gelegenen Amte anzuzeigen und gegen verhältnismäßige Vergütung, welche nach dem Gutachten der Akademie bestimmt und auf derselben Fonds angewiesen wird, abzuliefern ..."
Die so erworbenen Funde wurden hier an der Königlichen Akademie der Wissenschaften in der 'Centralstelle für Untersuchung und Aufsammlung der im ganzen Lande gefundenen urgeschichtlichen Alterthümer' gesammelt.
Die Grundlage für die systematische Erfassung von Funden aus der bayerischen Vor- und Frühgeschichte (so eben auch aus der Römerzeit von 15 v.Chr. bis 488 n.Chr.) ist ein Erlass von König Maximilian II. im Jahre 1808:
"Unterthanen des Landes ...,die alten Münzen, Waffen, Geräthe, Geschirre ect., welche sie in Äckern, Wäldern oder bei Veränderung alter Gebäude finden, dem nächst gelegenen Amte anzuzeigen und gegen verhältnismäßige Vergütung, welche nach dem Gutachten der Akademie bestimmt und auf derselben Fonds angewiesen wird, abzuliefern ..."
Die so erworbenen Funde wurden hier an der Königlichen Akademie der Wissenschaften in der 'Centralstelle für Untersuchung und Aufsammlung der im ganzen Lande gefundenen urgeschichtlichen Alterthümer' gesammelt.